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   BFH, 27.02.1998 - VII B 294/97   

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https://dejure.org/1998,10646
BFH, 27.02.1998 - VII B 294/97 (https://dejure.org/1998,10646)
BFH, Entscheidung vom 27.02.1998 - VII B 294/97 (https://dejure.org/1998,10646)
BFH, Entscheidung vom 27. Februar 1998 - VII B 294/97 (https://dejure.org/1998,10646)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Begründung eines Verfahrensmangels durch Angabe das Gericht habe gegen Denkgesetze, anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Regeln wissenschaftlichen Arbeitens verstoßen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 22.01.1991 - V B 119/89

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen eines Verstoßes des Finanzgerichts gegen

    Auszug aus BFH, 27.02.1998 - VII B 294/97
    Ein Verfahrensmangel setzt mithin einen Verstoß des FG gegen Vorschriften des Prozeßrechts voraus (BFH-Beschluß vom 22. Januar 1991 V B 119/89, BFH/NV 1992, 667).
  • BFH, 04.11.1996 - I B 24/95

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 27.02.1998 - VII B 294/97
    Die Behauptung, das FG habe gegen Denkgesetze, anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Regeln wissenschaftlichen Arbeitens verstoßen, bezeichnet ebensowenig einen Verfahrensmangel wie die Rüge, die vom FG abgeleitete Rechtsfolge sei nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen gedeckt, sondern beruhe lediglich auf Schätzangaben und -ergebnissen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa die BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1995 VII B 43/95, BFH/NV 1996, 197, und vom 4. November 1996 I B 24/95, BFH/NV 1997, 491).
  • BFH, 04.07.1995 - VII B 43/95

    Rüge eines Verstoßes gegen Denkgesetze und Erfahrungssätze

    Auszug aus BFH, 27.02.1998 - VII B 294/97
    Die Behauptung, das FG habe gegen Denkgesetze, anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Regeln wissenschaftlichen Arbeitens verstoßen, bezeichnet ebensowenig einen Verfahrensmangel wie die Rüge, die vom FG abgeleitete Rechtsfolge sei nicht durch ausreichende tatsächliche Feststellungen gedeckt, sondern beruhe lediglich auf Schätzangaben und -ergebnissen (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa die BFH-Beschlüsse vom 4. Juli 1995 VII B 43/95, BFH/NV 1996, 197, und vom 4. November 1996 I B 24/95, BFH/NV 1997, 491).
  • BFH, 08.02.1993 - I B 127/92
    Auszug aus BFH, 27.02.1998 - VII B 294/97
    Ein Verfahrensmangel ist ein Fehler, den das FG bei der Handhabung seines Verfahrens begeht, sofern durch die falsche Behandlung der materielle Inhalt der Entscheidung beeinflußt sein kann (Bundesfinanzhof -- BFH --, Beschluß vom 8. Februar 1993 I B 127-128/92, BFH/NV 1993, 551).
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